Rechtsanwalt für Arbeitsrecht & Kündigungsschutz

Sie haben eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten? Handeln Sie jetzt und sichern Sie Ihre Rechte!

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfe ich Ihre Kündigung, wehre unrechtmäßige Kündigungen ab und verhandle für Sie die bestmögliche Abfindung. Klare Einschätzung statt Unsicherheit. Kostenlos und unverbindlich.

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Dr. Gerrit Hartung

✓ Rechtsanwalt für Arbeitsrecht • ✓ Weit über 1.000 Kündigungsfälle betreut • ★★★★★ 4,9 / 5 (127 Bewertungen)

Kostenlos · Ohne Anmeldung

Mögliche Abfindung in 60 Sekunden berechnen

Ein paar Klicks, kein Formular, keine E-Mail. Am Ende sehen Sie, in welchem Rahmen sich Abfindungen in vergleichbaren Fällen bewegen.

Was ist passiert?

Damit wir wissen, wo Sie gerade stehen.

Wie wurde die Kündigung begründet?

Der Grund entscheidet mit darüber, wie angreifbar die Kündigung ist. Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie einfach die letzte Option.

Wann haben Sie die Kündigung erhalten?

Für eine Kündigungsschutzklage bleiben nur drei Wochen ab Zugang. Wir zeigen Ihnen im Ergebnis, wie viel Zeit noch bleibt.

Gehalt und Betriebszugehörigkeit

Beides zusammen bildet die Grundlage jeder Abfindungsberechnung.

8Jahre

unter 1 Jahr2040+ Jahre

Wie groß ist der Betrieb?

Das Kündigungsschutzgesetz greift erst ab mehr als zehn Beschäftigten — das verändert Ihre Position erheblich.

Trifft eines davon auf Sie zu?

Mehrfachauswahl möglich. Diese Punkte stärken Ihre Verhandlungsposition oft deutlich.

Realistischer Verhandlungsrahmen

0 €bis0 €

Regelabfindung ½ Gehalt/Jahr:
    Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
    Dr. Hartung Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

    Kostenfreie Ersteinschätzung vereinbaren

    Im persönlichen Gespräch prüfen wir Ihre Unterlagen im Detail: Fristen, Form, Sozialauswahl und Begründung. Sie erhalten eine klare Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten — kostenlos und unverbindlich.

    100 % kostenlos & unverbindlich · Rückruf durch den Anwalt persönlich

    3

    Wochen! Mehr Zeit haben Sie nicht.

    Gegen eine Kündigung können Sie nur innerhalb von 3 Wochen ab Zugang mit einer Kündigungsschutzklage vorgehen. Danach gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam. Unabhängig davon, ob sie berechtigt war. Warten Sie also nicht: Eine schnelle anwaltliche Prüfung sichert Ihre Rechte und Ihre Verhandlungsposition.

    Ihre Situation

    Erkennen Sie Ihre Situation wieder?

    Egal in welcher dieser Situationen Sie stecken. Sie müssen sie nicht allein und nicht unvorbereitet durchstehen.

    Ihnen wurde gekündigt

    Ordentlich, fristlos oder aus „betriebsbedingten“ Gründen. Viele Kündigungen halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Wir finden heraus, ob Ihre wirksam ist.

    Aufhebungsvertrag?

    Unterschreiben Sie nichts vorschnell. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperre beim Arbeitslosengeld auslösen und verschenkt oft Abfindungspotenzial. Wir prüfen ihn vor Ihrer Unterschrift.

    Zu niedrige Abfindung

    Ein erstes Angebot ist selten das beste. Mit der richtigen Verhandlungsstrategie und Rechtsposition lässt sich häufig deutlich mehr herausholen als die „Regelabfindung“. Wir unterstützen Sie dabei!

    UNSERE LEISTUNGEN

    Wie wir Ihnen konkret helfen

    Von der ersten Prüfung bis zum Vergleich vor dem Arbeitsgericht. Alles aus einer Hand vom Rechtsanwalt für Kündigungen und Kündigungsschutz!

    Kündigung prüfen

    Wir prüfen Form, Fristen und Begründung Ihrer Kündigung auf Fehler und Angriffspunkte.

    Kündigungsschutzklage

    Bei unwirksamer Kündigung reichen wir fristgerecht Klage ein und vertreten Sie vor Gericht.

    Abfindung verhandeln

    Wir bringen den Arbeitgeber an den Verhandlungstisch und holen eine faire Abfindung für Sie heraus.

    Aufhebungsvertrag prüfen

    Vor Ihrer Unterschrift: Wir bewerten Konditionen, Sperrzeit-Risiko und Abfindungshöhe.

    Zeugnis & Freistellung

    Ein gutes Arbeitszeugnis und eine faire Freistellung gehören zum Gesamtpaket dazu und sind Ihr gutes Recht.

    Fristlose Kündigung abwehren

    Bei Verdachts- oder Vorwurfskündigungen setzen wir uns entschieden für Ihre Interessen ein.

    Eine Kündigung ist oft der Startpunkt für eine Abfindung.

    • Ein Großteil der Kündigungsschutzklagen endet mit einem gerichtlichen Vergleich, häufig verbunden mit einer Abfindungszahlung.
    • Die Höhe hängt stark von Verhandlungsgeschick und rechtlicher Position ab. Genau hier setzen wir an.
    • Auch wenn kein genereller gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht: Wir schaffen den Hebel, um eine zu erreichen.

    ≈ ½

    Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr gilt als grobe Orientierung für Abfindungen. Nach oben oft deutlich Luft.
    Antwort am selben Tag
    Rückruf-Versprechen: In der Regel meldet sich der Anwalt werktags am selben Tag, wenn Sie Kontakt über das Formular aufnehmen. Alternativ können Sie uns auch direkt anrufen.
    Alle Angaben sind unverbindliche Orientierungswerte. Es besteht keine Erfolgs- oder Abfindungsgarantie; jeder Fall ist individuell.

    Ablauf in 3 Schritten

    So einfach ist Ihr Weg zu uns

    Kein Papierkram, keine Vorleistung. Sie starten ganz einfach mit einem kostenfreien und unverbindlichen Gespräch.

    1

    Anfrage senden

    Formular ausfüllen oder anrufen. Schildern Sie kurz Ihre Situation, das genügt für den Start.

    2

    Kostenlose Ersteinschätzung

    Wir rufen Sie zurück, prüfen Ihre Erfolgsaussichten und erklären Ihre Handlungsoptionen.

    3

    Wir vertreten Sie

    Auf Wunsch übernehmen wir Ihren Fall mit transparentem Festpreis- oder RVG-Angebot vorab.
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    Dr. Gerrit Hartung - Ihr Anwalt für Arbeitsrecht an Ihrer Seite

    Rechtsanwalt für Arbeitsrecht30+ Jahre ErfahrungWeit über 1.000+ Kündigungsfälle betreutHohe Vergleichsquote

    Seit vielen Jahren berate und vertrete ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsrecht. Dadurch kenne ich die Argumentations- und Verhandlungsstrategien beider Seiten – ein Erfahrungsvorsprung, den ich bei der Durchsetzung Ihrer Interessen gezielt einsetze.

    Mein Anspruch: schnelle, klare Kommunikation, ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen und entschiedene Vertretung Ihrer Interessen. Verständlich statt im "Juristendeutsch".

    ✓ Rechtsanwalt für Arbeitsrecht • ✓ Weit über 1.000 Kündigungsfälle betreut • ★★★★★ 4,9 / 5 (127 Bewertungen)

    Kosten & Risiko

    Was kostet mich das?

    Transparenz von Anfang an, damit die Sorge vor Kosten Sie nicht von Ihrem Recht abhält.

    Ersteinschätzung: kostenlos

    Das erste Gespräch zur Einschätzung Ihrer Lage ist für Sie unverbindlich und kostenfrei. Sie gehen also keinerlei Risiko ein.

    Rechtsschutzversicherung

    Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Kosten. Wir klären die Deckung für Sie.

    Klare Kosten nach RVG

    Anwaltskosten sind gesetzlich geregelt. Sie erhalten vorab ein transparentes Angebot. Keine versteckten Kosten.

    Bewertungen

    Das sagen Mandanten

    4,9 von 5 Sternen bei Google

    ★★★★★

    Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen. Vom ersten Kontakt an fühlte ich mich bestens aufgehoben: Die Kommunikation war klar, verständlich und unglaublich freundlich. Herr Dr. Hartung und sein Team arbeiten äußerst professionell, transparent und lösungsorientiert -man merkt sofort, dass hier echte Experten am Werk sind.

    - Lena Jochheim - Bewertung über Google

    ★★★★★

    Danke für die sehr individuelle Beratung bei meinem Sachverhalt. Die Gesprächsatmosphäre war durchgehend angenehm und auf Augenhöhe. Jederzeit fühlte ich mich gut aufgehoben und es wurde auf alle Fragen (im Dialog) eingegangen. Die Kanzlei wird definitiv bedenkenlos weiterempfohlen.

    - Victor Tischer - Bewertung über Google

    ★★★★★

    Professioneller Umgang im Ablauf der zu klärenden Angelegenheit. Ich habe mich immer gut vertreten gefühlt. Kann Hr. Dr. Hartung und seine Kanzlei nur empfehlen. Danke an das gesamte Team.

    - Mirko Schröders - Bewertung über Google

    Häufige Fragen

    Häufige Fragen

    • Ja. Die erste telefonische Einschätzung Ihrer Situation und Erfolgsaussichten ist kostenlos und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten — und die besprechen wir vorher transparent mit Ihnen.
    • Einen generellen gesetzlichen Anspruch gibt es nur in Ausnahmefällen. In der Praxis werden Abfindungen aber sehr häufig im Rahmen eines Vergleichs erzielt — vor allem, wenn die Kündigung angreifbar ist. Ob das bei Ihnen der Fall ist, klären wir in der Ersteinschätzung.
    • Für eine Kündigungsschutzklage haben Sie ab Zugang der Kündigung nur 3 Wochen Zeit. Deshalb sollten Sie zeitnah handeln — je früher wir prüfen, desto besser Ihre Position.
    • Nicht unbedingt. Je nach Umständen bestehen weiterhin Optionen. Rufen Sie uns an, damit wir Ihre konkrete Situation prüfen können.
    • Nein. Die Beratung ist bequem telefonisch und digital möglich. Ein persönlicher Termin ist selbstverständlich ebenfalls jederzeit möglich.

    Warten Sie nicht, bis die Frist verstreicht.

    Fordern Sie jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung an. Wir melden uns am selben Tag noch bei Ihnen, mit einer klaren Einschätzung Ihrer Chancen.

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    Humboldtstraße 63 · 41061 Mönchengladbach - Tel. 02161 241710 · kanzlei@ra-hartung.de